2 Definition des Begriffes duales System

 

2.1 Die zentralen Charakteristika des dualen Systems

 

Im Berufsbildungsgesetz heißt es, daß die Berufsausbildung vom Entwurf des dualen Systems bestimmt ist, das durch das Zusammenwirken von betrieblicher und schulischer Ausbildung gekennzeichnet ist. Nach Kutschera ist diese Definition heute allerdings fragwürdig, da die sortierte Welt der Berufsschule (Theorie) und des Betriebes (Praxis) heute nicht mehr existiert. Ebenso ist zu bemerken, daß es heute mehr als 2 Lernorte, so sind die überbetrieblichen Bildungsstätten hinzugekommen, gibt, so daß das System mit einer Vielfalt von Lernorten und Lernarrangements operiert. Die beiden zentralen Charakteristika des dualen Systems sind vielmehr der Ausbildungsmarkt und das Berufsbildungsrecht.

 

2.1.1 Das Berufsbildungsrecht

 

Das Berufsbildungsrecht (BBiG) existiert seit dem 14.08.1969. Zuvor waren Vorschriften in Wirtschaftsvorschriften integriert. Es besteht aus 9 Teilen mit 113 Paragraphen. Den Kern bilden der 2. Teil (Berufsbildungsverhältnis) und der 3. Teil (Die Ordnung der Berufsbildung durch den Staat). Hieraus geht die Dualität des Systems hervor.

 

Das BBiG regelt die Berufsbildung (Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung), soweit sie nicht in den beruflichen Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetz der Länder untersteht (Der öffentliche Dienst ist hiervon ausgenommen). 

 

Zentral ist hierbei die staatliche Institution des Berufes, so darf gemäß § 25 und § 28 BBiG nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach legitimierten Ausbildungsordnungen ausgebildet werden. Das hat den Vorteil, daß jeder Arbeitgeber sofort weiß, welche Mindestanforderungen er an einen Bewerber stellen kann. Art und Ziele der Berufsausbildung werden durch die  im Ausbildungsberufsbild aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse bestimmt und die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung durch den Ausbildungsrahmenplan (jeweils zwischen 2- 3 1/2 Jahre). In denn Gesetzen sind u.a. die Pflichten der Vertragsparteien, Kündungsvorschriften und Schutzklauseln für den Auszubildenden enthalten. Neue Berufsbilder und Ausbildungsberufe werden von Berufsbildungsausschüssen entworfen. Diese setzen sich zusammen aus Arbeitgeber, Arbeitnehmerbeauftragten und Berufsschullehrern. Die ausbildenden Betriebe müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören u.a. die persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden bzw. von ihnen bestellten Ausbilder (§ 20), die Eignung der Ausbildungsstätte (§ 22) und die Beachtung der Ausbildungsordnung (§ 28).

 

Ziel des dualen Systems ist die lernortspezifische Qualifizierung des jungen Menschen und die Hinführung zu einem der 356 anerkannten einheitlichen Berufsabschlüsse. Dabei sind die Zugangsvoraussetzungen zum dualen System sehr niedrig. So muß bei Beginn der Berufsausbildung lediglich die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. So daß die Ausbildung im dualen System grundsätzlich jedem offen steht.

 

2.1.2 Der Ausbildungsmarkt

 

Der Ausbildungsmarkt ist seinem Charakter nach ein Angebotsmarkt. Die Anbieter (die Betriebe) bieten ihre Plätze auf freiwilliger Basis an. Es gibt keinerlei Verpflichtungen für Betriebe, Ausbildungsleistungen zu erbringen.

 

Unter Beachtung der erwähnten zahlreichen gesetzlichen Reglementierungen, kann der Betrieb die Berufsausbildung in eigener Regie und Verantwortung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen durchführen.

 

Die Begründung eines Berufsausbildungsverhältnisses geschieht durch den Abschluß eines Berufsausbildungsvertrages, dessen Vertragsparteien, der Ausbilder und der Auszubildende sind. Ein Berufsausbildungsvertrag muß den Normen der §§ 3-19 BBiG entsprechen. Die Auszubildenden sind somit sowohl Schüler (in der Berufsschule) und Arbeitnehmer (mit einer besonderen Rechtstellung für Auszubildende). Diese besondere Rechtsstellung wird durch den Ausbildungsvertrag begründet.

 

Das Ordnungssystem

 

Das Ordnungssystem stützt sich auf zwei Komponenten, die Regelbefugnis der Kammern und die Institution des staatlich anerkannten Ausbildungsberufes. Kammern sind Wirtschaftsverbände, die durch ihre Mitglieder, die Unternehmen, finanziert werden. Sie sind aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die gesamte Durchführung der Berufsbildung, inklusive der jeweiligen Abschlußprüfung, in den Betrieben im Rahmen der Gesetze und Vorschriften regeln.

 

 

2.1.4 Die Lernorte

 

Die Lernorte des dualen Systems sind der Betrieb, hier findet etwa 3/4 der Ausbildungszeit statt, die überbetriebliche Bildungsstätte und die Berufsschule.

 

Die überbetriebliche Bildungsstätte, deren Träger Wirtschaftsorganisationen sind, ist eine Ergänzungsfunktion für spezialisierte Betriebe, die das vorgeschriebene Ausbildungsprogramm nicht vollständig anbieten können.

 

Die Berufsschule, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, wird von Berufsschulpflichtigen bzw. Berechtigten besucht, die sich in einer beruflichen Erstausbildung befinden. Die Sachkosten werden hierbei von den Gemeinden / Landkreisen übernommen, während das Land für die Personalkosten verantwortlich ist. 

 

Die Berufsschulpflicht beginnt nach Beendigung der sogenannten Vollzeitschulpflicht der allgemeinbildenden Schule und endet grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig, auch wenn sie inzwischen volljährig geworden sind. Die Aufgabe der Berufsschule ist es, allgemeine und fachliche Lehrinhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsbildung in ca. 12 Stunden, 6-8 Stunden berufsbezogener Unterricht und 3 Stunden Unterricht in allgemeinen Fächern, die Woche zu vermitteln. In der Abschlußprüfung muß auf die Inhalte des Berufsschulunterrichts keine Rücksicht genommen werden, so daß realitätsnahe Berufsschullehrer ihre Unterrichtsinhalte nach den Kammerprüfungen ausrichten. Während die Ausbildungsordnungen für die Lehrlingsausbildung bundeseinheitlich sind, variieren die Lehrpläne der Berufsschulen von Bundesland zu Bundesland. Der Unterricht erfolgt in Teilzeitformen oder im Blockunterricht (Im ersten Ausbildungsjahr, kann es sich auch um einen Vollzeitunterricht handeln). Dabei muß der Arbeitgeber den jugendlichen für den Besuch der Berufsschule freistellen.

 

Zu beachten ist bei den Ausführungen aber, daß es in der Realität keine klare Trennung von praktischer Ausbildung im Betrieb und theoretischer Ausbildung in der Berufsschule gibt. So gibt es in den Betrieben neben dem Arbeitsplatz noch andere Lernorte (z.B. Werkstätten und Unterrichtsräume) und in der Berufsschule gibt es neben dem Lernort Unterrichtsraum, ebenfalls noch andere Lernorte (z.B. Lehrwerkstätten und Demonstrationswerkstätten).

 

2.1.5 Das unterschiedliches Niveau der Ausbildung

 

Es gibt ein unterschiedliches Niveau der Ausbildung, abhängig vom Wertemuster und der Qualifikation des Ausbilders, der Art der Arbeitsaufgaben und der Motivation des Auszubildenden. Ebenso gibt es produktionsnahe und wenig kostenintensive Ausbildungen (Lehrlinge als billige Arbeitskraft) und im Verhältnis dazu Ausbildungen abseits der Produktion (z.B. Lehrlingswerkstätten, die qualitativ hochwertig und kostenintensiv) sind. So hängt die Qualität der industriellen Ausbildung in industriellen Klein- und Mittelbetrieben stark von Engagement des Ausbilders und Auszubildenden ab. Die traditionelle Handwerksausbildung ist eher betriebsspezifisch. Oft ist sie nicht so umfassend, wie es in den Ausbildungsordnungen verlangt wird. Dies wird nur teilweise durch überbetriebliche Bildungsstätten und die Berufsschule aufgefangen.


 
 

Weiter mir: Die Geschichte des dualen Systems

Home