3 Die Geschichte des dualen Systems


Die Wurzeln der Lehrlingsausbildung, wie wir sie in der Bundesrepublik finden, reichen bis ins Mittelalter zurück, wobei es das Prinzip der Lehrlingsausbildung sogar bereits im klassischen Altertum gab.

 

Das von den Zünften geschaffene Ausbildungsmodell (Lehrling - Geselle - Meister) hatte sich im Spätmittelalter voll durchgesetzt. Die Zünfte regelten das Lehrlingswesen und unterwarfen den jungen Menschen mit dem Eintritt in die Lehre ihrer umfassenden Lebensordnung. Dabei war die Lehrlingsausbildung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts überwiegend Handwerkslehre.

 

Unter den Einfluß des Wirtschaftsliberalismus und im Zusammenhang mit der zunehmenden Industrialisierung lösten sich die Zünfte auf und die Lehrlingsausbildung im Handwerk im 19. Jahrhundert geriet in eine tiefe Krise. Die Ausbildung wurde vernachlässigt, da die Erziehung zu einer möglichst großen und prompten Arbeitsleistung aufgrund der Industrialisierung im Vordergrund stand. Dies rief eine Reaktion des Kaiserreichs hervor, das den Mittelstand vor der Proletarisierung retten wollte. Der Mittelstand sollte ein Bollwerk gegen die Sozialdemokratie werden. Aus diesen Grund wurde 1897 das Handwerker Schutzgesetz (Einrichtung der Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit fakultativer Zwangsinnung), die Gewerbenovelle (Vorschriften, Bestimmungen und Bevorrechtigungen für die Lehrlingsausbildung des Handwerks), sowie 1908 der kleine Befähigungsnachweis (Das Recht auf Ausbildung wird an den Meistertitel gebunden. Das recht auf das Betreiben eines Handwerks hingegen nicht.) eingeführt.

 

Parallel hierzu liegen auch die Wurzeln der heutigen Berufsschule. Diese reichen bis zu den religiösen und gewerblichen Sonntagsschulen zurück. Ihre unmittelbaren Vorläufer sind die allgemeinen und beruflichen Fortbildungsschulen.

 

Am Ende des 19. Jahrhunderts strebte das liberale Bürgertum das Anheben des Bildungsniveaus der Unterschicht an, um ein Ausbrechen der unterdrückten Massen aus der bürgerlichen Sozialordnung zu verhindern Ziel war die Weiterführung des Erziehungseinflusses nach der Volksschule durch die Fortbildungsschule, um die Erziehungslücke zwischen Volksschule und Militärdienst zu schließen. Hiermit erhoffte man sich eine bessere Integration der kleinbürgerlichen und proletarischen Jugendlichen in den bürgerlichen Nationalstaat. Wie Spranger es formulierte, war die Berufsschule das wesentlichste Mittel zur Menschwerdung.

 

1900 schreib Georg Kerschensteiner, als verfechter der Arbeitsschule, das Buch “Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen Jugend”. Dieses Werk wird als die Geburtsstunde der Berufsschule bezeichnet. Er forderte die Reform der Fortbildungsschule, als eine didaktisch orientierte Pflichtschule, die die Erziehung zu Arbeit und Beruf als Medium zur politischen Erziehung der Jugend für den bürgerlichen Nationalstaat setzen sollte. Diese Idee wurde weitgehend umgesetzt, so besuchten 1911 bereits 93,69 % eines Jahrgangs die eingeführte obligatorische Fortbildungsschule.


Nach Ende des ersten Weltkrieges entfiel die Bekämpfung des Sozialismus als Aufgabe der Fortbildungsschule, da die Sozialdemokraten nun selbst in politischer Verantwortung standen. Die SPD führte 1920 im Artikel 145,2 Reichsverfassung die Fortbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr ein, während die Nationalsozialisten 1938 die klassische Pflichtberufschule mit den einheitlichen Benennungen Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule einführten. Der Term Berufsschule wurde dabei bereits 1923 in Preußen eingeführt.

 

Bereits Mitte der 20er Jahre nahm die Lehrlingsausbildung auch in der Industrie gestalt an. Ab 1930 wurden in den Kammern Prüfungen für die Industrielehrlinge abgenommen. Diese Ausbildungsart war an rationale Kriterien geknüpft, da keine Künstler, sondern (Fach)arbeiter ausgebildet werden sollten. Bei der Ausbildung wurden ganzheitliche Arbeitsvollzüge in Einzeloperationen zerlegt, die mit steigenden Schwierigkeitsgrad zu Lernsequenzen zusammengefügt wurden. Zentrales Merkmal war die Lehrwerkstätte mit Lehrgängen.

 

Nach den Zweiten Weltkrieg wurde das Berufsschulrecht der NS-Zeit weitgehend übernommen (Berufsschulpflicht, Berufsschullehrer als Landesbeamte, Landkreise bzw. Städte als Schulträger u.a.). Der Begriff duales System der Berufsausbildung wurde aber erst vom Deutschen Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen in seinem “Gutachten über das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen” im Jahre 1964 geprägt.

 

Erst am 14.08.1969 fanden durch die Inkraftsetzung des Berufsbildungsrechts wieder entscheidende Veränderungen im Ausbildungswesen statt. Hierin wurden die Interessen des Staates, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt. Grundlegend war, daß das

 

- zersplitterte Ausbildungsrechte für verschiedene Berufe zusammengefaßt,

- Unklarheiten in den Ausbildungsrechten beseitigt und

- der Einfluß des Staates auf die Ausbildung gesichert wurde.

 

So wurde das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft federführend für den Bereich beruflicher Bildung, womit der Einfluß der Arbeitgeber auf die Ausbildung begrenzt wurde. Das Gesetz ist der Schlußstein in der Entstehung des modernen deutschen dualen Berufsbildungssystems, wie wir es heute kennen.

 
 

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