3 Die Geschichte des dualen Systems
Die Wurzeln der Lehrlingsausbildung, wie wir sie in der Bundesrepublik
finden, reichen bis ins Mittelalter zurück, wobei es das Prinzip
der
Lehrlingsausbildung sogar bereits im klassischen Altertum gab.
Das von den Zünften geschaffene
Ausbildungsmodell (Lehrling - Geselle -
Meister) hatte sich im Spätmittelalter voll durchgesetzt. Die
Zünfte regelten
das Lehrlingswesen und unterwarfen den jungen Menschen mit dem Eintritt
in die
Lehre ihrer umfassenden Lebensordnung. Dabei war die
Lehrlingsausbildung bis
zur Mitte des 20. Jahrhunderts überwiegend Handwerkslehre.
Unter den Einfluß des
Wirtschaftsliberalismus und im Zusammenhang mit
der zunehmenden Industrialisierung lösten sich die Zünfte auf
und die Lehrlingsausbildung
im Handwerk im 19. Jahrhundert geriet in eine tiefe Krise. Die
Ausbildung wurde
vernachlässigt, da die Erziehung zu einer möglichst
großen und prompten
Arbeitsleistung aufgrund der Industrialisierung im Vordergrund stand.
Dies rief
eine Reaktion des Kaiserreichs hervor, das den Mittelstand vor der
Proletarisierung retten wollte. Der Mittelstand sollte ein Bollwerk
gegen die
Sozialdemokratie werden. Aus diesen Grund wurde 1897 das Handwerker
Schutzgesetz (Einrichtung der Handwerkskammern als Körperschaften
des
öffentlichen Rechts mit fakultativer Zwangsinnung), die
Gewerbenovelle
(Vorschriften, Bestimmungen und Bevorrechtigungen für die
Lehrlingsausbildung
des Handwerks), sowie 1908 der kleine Befähigungsnachweis (Das
Recht auf
Ausbildung wird an den Meistertitel gebunden. Das recht auf das
Betreiben eines
Handwerks hingegen nicht.) eingeführt.
Parallel hierzu liegen auch die Wurzeln
der heutigen Berufsschule. Diese
reichen bis zu den religiösen und gewerblichen Sonntagsschulen
zurück. Ihre unmittelbaren
Vorläufer sind die allgemeinen und beruflichen Fortbildungsschulen.
Am Ende des 19. Jahrhunderts strebte das
liberale Bürgertum das Anheben
des Bildungsniveaus der Unterschicht an, um ein Ausbrechen der
unterdrückten
Massen aus der bürgerlichen Sozialordnung zu verhindern Ziel war
die
Weiterführung des Erziehungseinflusses nach der Volksschule durch
die
Fortbildungsschule, um die Erziehungslücke zwischen Volksschule
und
Militärdienst zu schließen. Hiermit erhoffte man sich eine
bessere Integration
der kleinbürgerlichen und proletarischen Jugendlichen in den
bürgerlichen
Nationalstaat. Wie Spranger es formulierte, war die Berufsschule das
wesentlichste Mittel zur Menschwerdung.
1900 schreib Georg Kerschensteiner, als
verfechter der Arbeitsschule,
das Buch “Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen Jugend”.
Dieses
Werk wird als die Geburtsstunde der Berufsschule bezeichnet. Er
forderte die
Reform der Fortbildungsschule, als eine didaktisch orientierte
Pflichtschule,
die die Erziehung zu Arbeit und Beruf als Medium zur politischen
Erziehung der
Jugend für den bürgerlichen Nationalstaat setzen sollte.
Diese Idee wurde
weitgehend umgesetzt, so besuchten 1911 bereits 93,69 % eines Jahrgangs
die
eingeführte obligatorische Fortbildungsschule.
Nach Ende des ersten Weltkrieges entfiel
die Bekämpfung des Sozialismus
als Aufgabe der Fortbildungsschule, da die Sozialdemokraten nun selbst
in
politischer Verantwortung standen. Die SPD führte 1920 im Artikel
145,2
Reichsverfassung die Fortbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr ein,
während
die Nationalsozialisten 1938 die klassische Pflichtberufschule mit den
einheitlichen Benennungen Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule
einführten. Der Term Berufsschule wurde dabei bereits 1923 in
Preußen
eingeführt.
Bereits Mitte der 20er Jahre nahm die
Lehrlingsausbildung auch in der
Industrie gestalt an. Ab 1930 wurden in den Kammern Prüfungen
für die
Industrielehrlinge abgenommen. Diese Ausbildungsart war an rationale
Kriterien
geknüpft, da keine Künstler, sondern (Fach)arbeiter
ausgebildet werden sollten.
Bei der Ausbildung wurden ganzheitliche Arbeitsvollzüge in
Einzeloperationen
zerlegt, die mit steigenden Schwierigkeitsgrad zu Lernsequenzen
zusammengefügt
wurden. Zentrales Merkmal war die Lehrwerkstätte mit
Lehrgängen.
Nach den Zweiten Weltkrieg wurde das
Berufsschulrecht der NS-Zeit
weitgehend übernommen (Berufsschulpflicht, Berufsschullehrer als
Landesbeamte,
Landkreise bzw. Städte als Schulträger u.a.). Der Begriff
duales System der
Berufsausbildung wurde aber erst vom Deutschen Ausschuß für
das Erziehungs- und
Bildungswesen in seinem “Gutachten über das berufliche
Ausbildungs- und
Schulwesen” im Jahre 1964 geprägt.
Erst am 14.08.1969 fanden durch die
Inkraftsetzung des
Berufsbildungsrechts wieder entscheidende Veränderungen im
Ausbildungswesen
statt. Hierin wurden die Interessen des Staates, der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer berücksichtigt. Grundlegend war, daß das
- zersplitterte Ausbildungsrechte für
verschiedene Berufe
zusammengefaßt,
- Unklarheiten in den Ausbildungsrechten
beseitigt und
- der Einfluß des Staates auf die
Ausbildung gesichert wurde.
So wurde das Bundesministerium für
Bildung und Wissenschaft federführend
für den Bereich beruflicher Bildung, womit der Einfluß der
Arbeitgeber auf die
Ausbildung begrenzt wurde. Das Gesetz ist der Schlußstein in der
Entstehung des
modernen deutschen dualen Berufsbildungssystems, wie wir es heute
kennen.