5 Die Situation der benachteiligte Jugendlichen im dualen System

 

5.1 Definition des Terminus “Benachteiligte Jugendliche”

 

Es gibt eine fehlende begriffliche Beschreibung der Personengruppe “Benachteiligte Jugendliche”. Während in der sozialwissenschaftlichen Diskussion eine Definition für diesen Personenkreis bisher nicht erarbeitet wurde, wird im politischen Raum vornehmlich auf das Kriterium “Vermittelbarkeit in eine Ausbildungsstelle” zurückgegriffen.

 

Hierbei gilt als quantitatives Kriterium für die Benachteiligung, die bei dieser Personengruppe unterdurchschnittliche Vermittlungswahrscheinlichkeit in einem Ausbildungsplatz. Als qualitatives Kriterium gilt die Aussicht auf eine stabile Integration in das Beschäftigungssystem. So sind Risikostellen beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung (Schwelle 1) und beim Übergang von der Berufsausbildung in eine stabile Berufstätigkeit (Schwelle 2) festzustellen. Hiermit wird berücksichtigt, daß ein Berufsabschluß keine Garantie für eine spätere Beschäftigung ist.

 

Behinderte Jugendliche werden in der Regel nicht zu den Benachteiligten gezählt, da für diese Personengruppe gesonderte Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen und ihre Berufsausbildung eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegt.

 

Um den verschiedenen Tatbeständen von Benachteiligung gerecht zu werden, erscheint es angemessen, die allgemein als benachteiligte bezeichneten Gruppen von Jugendlichen nach drei Bereichen zu unterscheiden.

 

1) Benachteiligungen, die durch die wirtschaftlich-konjunkturelle Lage bedingt sind. Als Ursachen für diese Art der Benachteiligung lassen sich ökonomisch angespannte Situationen, die demographische Entwicklung, sowie ein gesellschaftlicher Strukturwandel von gewerblich-technischen und handwerklichen Tätigkeitsbereichen zum Dienstleistungsbereich nennen.

 

2) Bildungsbedingte und individuelle Benachteiligungen aufgrund von unterdurchschnittlichen Bildungsabschlüssen, Lernbeeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten.

 

3) Benachteiligungen, die sozial bedingt sind. Hierzu gehören Personengruppen, die aufgrund von Geschlecht, Nationalität oder Schichtzugehörigkeit überproportionale Vermittlungsrisiken aufweisen.

 

5.2 Staatlicher Handlungsbedarf zur Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher

 

In den zentralen gesellschaftlichen Gruppen ist die Verpflichtung benachteiligten Jugendlichen zu helfen weitgehend anerkannt. Nach dem Berufsbildungsbericht 1999 haben junge Menschen Anspruch auf Ausbildung und Zukunftsperspektiven. So forderte Bildungsministerin Buhlmann im Februar 2000 im Bundestag eine “Ausbildung für alle”. So ist Berufsbildung “... die Grundvoraussetzung für eine eigenständige Lebensführung, zur Integration in die Berufs- und Arbeitswelt, sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben” (Berufsbildungsbericht 1999).” Gerade für benachteiligte Jugendliche entscheidet sich in der kritischen Phase des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung, ob ein erfolgreicher Einstieg in die Arbeitswelt gelingt oder ein Ausstieg aus der Bildung und Qualifizierung beginnt.

 

5.3 Modelle zur Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen

 

Ich werde nun einige Modelle  zur beruflichen Bildung von benachteiligten Jugendlichen vorstellen. Dabei muß betont werden, daß es angesichts der heterogenen Problemkonstellation kein für alle Jugendlichen dieses Personenkreises gültiges Ausbildungskonzept geben kann.



5.3.1 Ausreichendes Angebot

 

Eine entscheidende Hilfe für alle Gruppen wäre eine Verbesserung der Zahl der Ausbildungsplätze. So gab es 1998 nur 654.000 Stellen für 660.400 Bewerber (Berufsbildungsbericht 1999). Bedenkt man ferner, daß es deutlich regionale Unterschiede gibt, so ist die Lage in Ostdeutschland deutlich schlechter als in Westdeutschland, und daß viele Jugendliche, die gerne eine Ausbildungsstelle bekommen hätten, in einer schulischen Maßnahme untergekommen sind, so wird die schlechte Lage deutlich. Gerade benachteiligte Jugendliche sind hiervon betroffen, da diese dem Verdrängungswettkampf, der durch diese Situation entsteht, am wenigsten gewachsen sind. Diese Lage wird noch schlechter, wenn man berücksichtigt, daß die meisten Lehrberufe aufgrund der Technologisierung immer anspruchsvoller werden und man zum erlernen dieser mindestens einen mittleren Bildungsabschluß benötigt. Aus diesem Grund bekommen Jugendliche mit schlechteren Abschlüssen allenfalls im Handwerk oder in der Landwirtschaft einen Ausbildungsplatz. Diese Bereiche bilden aber über dem eigentlichen Bedarf aus, so daß den jugendlichen in diesen Gewerben im Anschluß an die Ausbildung die Arbeitslosigkeit droht.

 

Aus dem eben erwähnten Gründen ist es deshalb notwendig, einen Überhang an Ausbildungsstellen zu erreichen. Die ehemalige SPD / F.D.P.-Bundesregierung hat hierfür in den siebziger Jahren ein Verhältnis von 112,5 Ausbildungsstellen auf 100 Bewerber berechnet, die für ein ausreichendes Angebot notwendig sind. Dieses Verhältnis wird heute von den Gewerkschaften immer noch gefordert, ebenso wie noch in der letzten Legislaturperiode von der Bundestagsfraktion der SPD.

 

Aus diesem Grund ist es notwendig im Bündnis für Arbeit auf die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten hinwirkt. Das diese Vorhanden notwendig sind, wird deutlich, wenn man bedenkt, daß nur 30 % der Betriebe ausbilden, und daß die EDV-Branche nun, nachdem Ausländer zur Auffüllung von Arbeitslücken geholt werden, bereit sind ihre Ausbildungskapazitäten zu verdoppeln. Sollte im Bündnis für Arbeit kein Erfolg erzielt werden, so könnte man eine Ausbildungsabgabe einführen, wie es die Gewerkschaften fordern. Ansonsten muß man weitere Projekte, wie das JUMP-Programm einrichten. Hierin werden Jugendliche, die keine Ausbildungsstelle gefunden haben, gefördert, und es wird versucht, diese durch Praktika in das Ausbildungssystem einzugliedern.

 

 

5.3.2 Pädagogische Betreuung

 

Viele Jugendliche haben Probleme aufgrund der betrieblichen Ausbildungsstruktur. So brauchen diese aufgrund ihrer Schwächen eine gezielte strukturierte Ausbildung. In vielen Betrieben haben die Personen, die für den Auszubildenden direkt zuständig sind, aber keinerlei pädagogische Qualifikation, so daß einigen leider das Verständnis für Probleme von Lernschwachen fehlt. So besteht besteht bei ihnen deutlich mehr Interesse am betriebwirtschaftlichen als dem pädagogischen Erfolg. Diese Situation ist häufig verantwortlich für den Abbruch einer Ausbildung. Die Gewerkschaften fordern aus diesem Grund die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung mit Förderlehrgängen für benachteiligte Jugendliche während der Ausbildung. Hiermit kann nach Auffassung der Gewerkschaften jeder eine Vollausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich absolvieren.

 

 

5.3.3 Verlängerung der Ausbildungszeit

 

Bei der Verlängerung einer Berufsausbildung ist die Erweiterung vor, während oder nach der Ausbildung im Grundmodell zu unterscheiden.

 

So kann vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn für lernschwache Jugendliche eine berufliche Qualifizierungszeit vorgelagert werden. Diese sollte in der Regel maximal ein Jahr betragen und es sollten Jugendliche eine Maßnahme nicht mehrmals durchlaufen. Außerdem sollte gewährleistet werden, daß Jugendliche ohne Hauptschulabschluß im Anschluß an eine Berufsvorbereitung einen Hauptschulabschluß erwerben können. Weiterhin müssen die Träger der Einrichtungen die Aufgabe übernehmen, während der laufenden Berufsvorbereitung, die Jugendlichen in einem Ausbildungsplatz zu vermitteln. Denn in ihrem Bewerbungsverhalten sind benachteiligte Jugendliche unterlegen und bedürfen besonderer Hilfestellung. Die Träger können hier positiv auf das Verhalten der Jugendlichen bei der Bewerbung einwirken, ebenso wie sie im Laufe mehrer Jahre intensive Kontakte zu Betrieben aufbauen und entsprechendes Vertrauen erwerben können, was die Vermittlungswahrscheinlichkeit der Benachteiligten erhöht. Beispiele hierfür sind das Jugendaufbauwerk und die Gesellschaft für Beruf und Bildung.

 

Eine Verlängerung während der Ausbildungszeit kann bedeuten, daß die Jugendlichen die erste Ausbildungsphase bis zur Zwischenprüfung erweitern und die Zwischenprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen. Die zweite Ausbildungsphase bis zur Zwischenprüfung sollten sie dann im normalen Zeitraum absolvieren.

 

Eine weitere Implikation ist die Ausdehnung am Ende der Ausbildung, wie z.B. für eine intensive Prüfungsvorbereitung. Je nach Leistungsstand der Auszubildenden könnte eine Verlängerung um ein halbes oder ein ganzes Jahr ratsam und erfolgsversprechend sein.

 

5.3.5 Verkürzung der Ausbildungszeit (Teilabschlüsse)

 

Bei einer Verkürzung der Berufsausbildung werden bestimmte Lerninhalte einer vollwertigen Ausbildung nicht vermittelt, so daß der Abschluß unterhalb des Facharbeiterniveaus liegen würde (Stufenausbildung). Dieses Modell wird insbesondere vom Deutschen Arbeitgeberverband unterstützt. Man fordert eine zweijährige Ausbildungszeit, die mehr Praxisorientiert sein soll, so daß man eine Teilqualifikation erwerben kann. Eine Erweiterung wäre durch Fortbildung möglich.

 

Die Gewerkschaften stehen diesem Modell eher ablehnend gegenüber, da es wahrscheinlich wäre, daß die benachteiligten Jugendlichen keine weitere Ausbildungsmöglichkeit erhalten bzw. suchen und daher auf Dauer als angelernte Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt bzw. in der Arbeitslosigkeit verweilen und nur Chancen auf kurzfristige oder saisonale Beschäftigungen besitzen.

 

5.3.5 Ausbildung im Modulsystem

 

Bei der Ausbildung im Modulsystem soll erreicht werden, daß sozial und bildungsmäßig Benachteiligte entsprechend ihrem bereits erreichten Qualifikationsstand eine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen können. Eine Berufsausbildung im Modulsystem sollte in verschiedene in sich geschlossene Lerneinheiten aufgebaut sein, die jeweils für sich theoretische und praktische Teile integrieren. Da derartige Ausbildungsgänge vornehmlich in außerbetrieblichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen angesiedelt wären, sollten bei diesem Modell unbedingt betriebliche Praktika eingerichtet werden. Dieses Modell ist besonders in Schottland verbreitet, wo es mit Erfolg praktiziert wird.

 

 

5.3.6 Beseitigung schulischer Mängel

 

Von der Wirtschaft werden immer wieder Qualifikationsmängel bei den Bewerbern beklagt, was als Begründung dafür angegeben wird, warum nicht alle angebotenen Ausbildungsstellen besetzt werden können. Grund hierfür sind auch die steigenden Anforderungen der Betriebe.

 

So  ist nach dem IWD die Anzahl der Schüler mit Schwächen in den Bereichen Rechnen und Deutsch deutlich gestiegen.

 

 

Rechnen

Deutsch

Hauptschule

75%

60%

Realschule

30%

30%

Gymnasium

20%

-

Hierzu kommen noch Probleme bei den Kompetenzen (Schlüsselqualifikationen).

Hierzu kommen noch Probleme bei den Kompetenzen (Schlüsselqualifikationen).

 

Besonders schlecht sieht die Qualifikation naturgemäß bei den Jugendlichen ohne Hauptschulabschluß aus. So erhalten 85 % der Jugendlichen mit Hauptschulabschluß eine Lehrstelle, aber nur 25 % der Jugendlichen ohne Abschluß. Diese Zahlen sind besonders alamierent, wenn man bedenkt, daß die Beschäftigungen in der Wirtschaft, für die man keine Ausbildung braucht, die am schlechtesten bezahlten und unsichersten, wenn es um Absicherung vor Arbeitslosigkeit geht, sind. Ebenso ist zu berücksichtigen, daß die Beschäftigungen, für die keine Ausbildung notwendig sind, bis 2010 auf nur noch 10 % aller Beschäftigungen zurückgehen wird. So haben Jugendliche ohne Schulabschluß fast nur noch Chancen im Handwerk und in der Landwirtschaft eine Ausbildungsstelle zu finden.

 

Aus diesem Grund ist nach Auffassung aller zentralen Verbände eine gute schulische Qualifikation mit einem Schulabschluß von zentraler Bedeutung. Wichtig ist deshalb eine gute Berufsbildungsvorbereitung für benachteiligte Jugendliche, die auch eine Nachqualifikation beinhaltet. Besonderen Wert muß dabei auf einen direkten Arbeitsweltbezug, die Einbeziehung von sozialpädagogischer Kompetenz und die Ausrichtung auf eine Befähigung zur Berufsausbildung gelegt werden.

 

 

5.3.7 Maßnahme gegen die antizipierte Chancenlosigkeit

 

58 % der Jugendlichen ohne Ausbildungsabschluß bewerben  sich überhaupt nicht, da sie sich keine Erfolgschancen erhoffen. Diese Jugendlichen leiden unter negativen Vorerfahrungen und benötigen deshalb eine besondere Betreuung. Leider ist das derzeitige System nur schlecht hierauf eingestellt, da diese Jugendlichen auch die Berufsberatung meiden. Aus diesem Grund erscheint mir das dänische System erfolgsversprechender zu sein.

 

Dort ist nicht der Berufsberater, der in der Regel keine Beziehung zum Jugendlichen aufgebaut hat, für die Betreuung des Jugendlichen verantwortlich, sondern der letzte Klassenlehrer und zwar solange bis ein neuer Lehrer, z.B. in der Berufsschule, dessen Stelle einnimmt. Hierdurch ist ein deutlich engerer Kontakt zwischen dem Jugendlichen und der beratenden Person möglich, da der letzte Klassenlehrer in fast allen Fällen seinen ehemaligen Schüler besser kennen wird, als ein Berufsberater, der den Jugendlichen allenfalls in einigen 15 Minuten Gesprächen kennengelernt hat.

 

5.3.8 Bekämpfung der sozialen Benachteiligung

 

Frauen besitzen im Schnitt höhere Bildungsabschlüsse als Männer. Trotzdem ist die Gruppe der Frauen in gewissen Berufen wie im Handwerk oder in der EDV-Branche deutlich unterrepräsentiert und hat insgesamt gesehen schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten als männliche Personen. So werden

 

- 25 % der Ausbildungsberufe Männern und Frauen,

- 25 % der Ausbildungsberufe nur Frauen und

- 50 % der Ausbildungsberufe nur Männern angeboten.

 

Ebenso ist festzustellen, daß Ausländer und Personen aus unteren Schichten im Schnitt schlechtere Positionen erreichen, als vergleichbare Personen, die nicht zu den sozial benachteiligten Gruppen gehören.

 

Betrachtet man die wohl fundierte Theorie der Berufswahl als Entscheidungsprozeß von Super, so kann der Berufswahlunterricht in der 9. Klassenstufe kaum noch Einfluß auf die Berufswahl nehmen. Zu diesen Zeitpunkt haben sich bereits nach Super 1-3 Berufswünsche herauskristallisiert. Diese liegen häufig, nach der Allokationstheorie, innerhalb des Spektrums der Berufe, die man aus dem sozialen Umfeld kennt. So orientieren Mädchen sich am ehesten an den Berufen der Mutter oder von Bekannten und Verwandten. Möchte man dies ändern, muß der Berufswahlunterricht nach Super spätestens in der 7. Klasse beginnen. So könnte man, für die benannte Personengruppe das Berufswahlspektrum durch Praktika, Erkundungen, Vorträge, Job-Börsen usw. erweitern.

 

Eine weitere wichtige Idee, ist die Einführung des Berufswahlunterrichts in der Berufsschule. So könnte man diesen Personenkreis leichter Umstiegs- und Aufstiegschancen aufzeigen. Bedenkt man ferner, daß immer mehr Personen nicht im ganzes Leben in nur einem Beruf tätig sind, wie ich ausgeführt habe, so wäre diese Änderung auch ein wichtiger Schritt für alle Auszubildenden.

 

Außerdem sind staatliche Förderungsmaßnahmen zur Unterstützung von Ausländern und Aussiedlern, ebenso wie von Kindern aus unteren Schichten, notwendig. Hierzu gehören z.B. Sprachförderungsmaßnahmen und Projekte zur sozialen Integration.

 

Nicht unerwähnt soll bleiben, daß es natürlich zentral ist, Vorurteile in der Gesellschaft gegenüber diesen Personengruppen zu beseitigen. Nötig sind hier Aufklärungskampagnen, ebenso wie eine andere Erziehung, auf die die Schule Einfluß nehmen kann.

 

Weiter mir: Zusammenfassung

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