5 Die Situation der benachteiligte
Jugendlichen im
dualen System
5.1 Definition des Terminus
“Benachteiligte Jugendliche”
Es gibt eine fehlende begriffliche
Beschreibung der Personengruppe
“Benachteiligte Jugendliche”. Während in der
sozialwissenschaftlichen Diskussion eine Definition für diesen
Personenkreis
bisher nicht erarbeitet wurde, wird im politischen Raum vornehmlich auf
das
Kriterium “Vermittelbarkeit in eine Ausbildungsstelle”
zurückgegriffen.
Hierbei gilt als quantitatives Kriterium
für die Benachteiligung, die
bei dieser Personengruppe unterdurchschnittliche
Vermittlungswahrscheinlichkeit
in einem Ausbildungsplatz. Als qualitatives Kriterium gilt die Aussicht
auf
eine stabile Integration in das Beschäftigungssystem. So sind
Risikostellen
beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine
Berufsausbildung
(Schwelle 1) und beim Übergang von der Berufsausbildung in eine
stabile
Berufstätigkeit (Schwelle 2) festzustellen. Hiermit wird
berücksichtigt, daß
ein Berufsabschluß keine Garantie für eine spätere
Beschäftigung ist.
Behinderte Jugendliche werden in der Regel
nicht zu den Benachteiligten
gezählt, da für diese Personengruppe gesonderte
Ausbildungskapazitäten zur
Verfügung stehen und ihre Berufsausbildung eigenen gesetzlichen
Regelungen
unterliegt.
Um den verschiedenen Tatbeständen von
Benachteiligung gerecht zu werden,
erscheint es angemessen, die allgemein als benachteiligte bezeichneten
Gruppen
von Jugendlichen nach drei Bereichen zu unterscheiden.
1) Benachteiligungen, die durch die
wirtschaftlich-konjunkturelle
Lage bedingt sind. Als Ursachen für diese Art der
Benachteiligung lassen
sich ökonomisch angespannte Situationen, die demographische
Entwicklung, sowie
ein gesellschaftlicher Strukturwandel von gewerblich-technischen und
handwerklichen Tätigkeitsbereichen zum Dienstleistungsbereich
nennen.
2) Bildungsbedingte und individuelle
Benachteiligungen aufgrund
von unterdurchschnittlichen Bildungsabschlüssen,
Lernbeeinträchtigungen und
Verhaltensauffälligkeiten.
3) Benachteiligungen, die sozial
bedingt sind. Hierzu gehören
Personengruppen, die aufgrund von Geschlecht, Nationalität oder
Schichtzugehörigkeit überproportionale Vermittlungsrisiken
aufweisen.
5.2 Staatlicher Handlungsbedarf zur
Förderung der Berufsausbildung
benachteiligter Jugendlicher
In den zentralen gesellschaftlichen
Gruppen ist die Verpflichtung
benachteiligten Jugendlichen zu helfen weitgehend anerkannt. Nach dem
Berufsbildungsbericht 1999 haben junge Menschen Anspruch auf Ausbildung
und
Zukunftsperspektiven. So forderte Bildungsministerin Buhlmann im
Februar 2000
im Bundestag eine “Ausbildung für alle”. So ist Berufsbildung
“... die Grundvoraussetzung für eine eigenständige
Lebensführung, zur
Integration in die Berufs- und Arbeitswelt, sowie Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben” (Berufsbildungsbericht 1999).” Gerade
für
benachteiligte Jugendliche entscheidet sich in der kritischen Phase des
Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung, ob ein
erfolgreicher Einstieg
in die Arbeitswelt gelingt oder ein Ausstieg aus der Bildung und
Qualifizierung
beginnt.
5.3 Modelle zur Berufsausbildung von
benachteiligten Jugendlichen
Ich werde nun einige Modelle
zur
beruflichen Bildung von benachteiligten Jugendlichen vorstellen. Dabei
muß
betont werden, daß es angesichts der heterogenen
Problemkonstellation kein für
alle Jugendlichen dieses Personenkreises gültiges
Ausbildungskonzept geben
kann.
5.3.1 Ausreichendes Angebot
Eine entscheidende Hilfe für alle
Gruppen wäre eine Verbesserung der
Zahl der Ausbildungsplätze. So gab es 1998 nur 654.000 Stellen
für 660.400
Bewerber (Berufsbildungsbericht 1999). Bedenkt man ferner, daß es
deutlich
regionale Unterschiede gibt, so ist die Lage in Ostdeutschland deutlich
schlechter als in Westdeutschland, und daß viele Jugendliche, die
gerne eine
Ausbildungsstelle bekommen hätten, in einer schulischen
Maßnahme untergekommen
sind, so wird die schlechte Lage deutlich. Gerade benachteiligte
Jugendliche
sind hiervon betroffen, da diese dem Verdrängungswettkampf, der
durch diese
Situation entsteht, am wenigsten gewachsen sind. Diese Lage wird noch
schlechter, wenn man berücksichtigt, daß die meisten
Lehrberufe aufgrund der
Technologisierung immer anspruchsvoller werden und man zum erlernen
dieser
mindestens einen mittleren Bildungsabschluß benötigt. Aus
diesem Grund bekommen
Jugendliche mit schlechteren Abschlüssen allenfalls im Handwerk
oder in der
Landwirtschaft einen Ausbildungsplatz. Diese Bereiche bilden aber
über dem
eigentlichen Bedarf aus, so daß den jugendlichen in diesen
Gewerben im Anschluß
an die Ausbildung die Arbeitslosigkeit droht.
Aus dem eben erwähnten Gründen
ist es deshalb notwendig, einen Überhang
an Ausbildungsstellen zu erreichen. Die ehemalige SPD /
F.D.P.-Bundesregierung
hat hierfür in den siebziger Jahren ein Verhältnis von 112,5
Ausbildungsstellen
auf 100 Bewerber berechnet, die für ein ausreichendes Angebot
notwendig sind.
Dieses Verhältnis wird heute von den Gewerkschaften immer noch
gefordert,
ebenso wie noch in der letzten Legislaturperiode von der
Bundestagsfraktion der
SPD.
Aus diesem Grund ist es notwendig im
Bündnis für Arbeit auf die Erhöhung
der Ausbildungskapazitäten hinwirkt. Das diese Vorhanden notwendig
sind, wird
deutlich, wenn man bedenkt, daß nur 30 % der Betriebe ausbilden,
und daß die
EDV-Branche nun, nachdem Ausländer zur Auffüllung von
Arbeitslücken geholt
werden, bereit sind ihre Ausbildungskapazitäten zu verdoppeln.
Sollte im
Bündnis für Arbeit kein Erfolg erzielt werden, so könnte
man eine
Ausbildungsabgabe einführen, wie es die Gewerkschaften fordern.
Ansonsten muß
man weitere Projekte, wie das JUMP-Programm einrichten. Hierin werden
Jugendliche, die keine Ausbildungsstelle gefunden haben,
gefördert, und es wird
versucht, diese durch Praktika in das Ausbildungssystem einzugliedern.
5.3.2 Pädagogische Betreuung
Viele Jugendliche haben Probleme aufgrund
der betrieblichen
Ausbildungsstruktur. So brauchen diese aufgrund ihrer Schwächen
eine gezielte
strukturierte Ausbildung. In vielen Betrieben haben die Personen, die
für den
Auszubildenden direkt zuständig sind, aber keinerlei
pädagogische Qualifikation,
so daß einigen leider das Verständnis für Probleme von
Lernschwachen fehlt. So
besteht besteht bei ihnen deutlich mehr Interesse am
betriebwirtschaftlichen
als dem pädagogischen Erfolg. Diese Situation ist häufig
verantwortlich für den
Abbruch einer Ausbildung. Die Gewerkschaften fordern aus diesem Grund
die
sozialpädagogische Begleitung und Betreuung mit
Förderlehrgängen für
benachteiligte Jugendliche während der Ausbildung. Hiermit kann
nach Auffassung
der Gewerkschaften jeder eine Vollausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf erfolgreich absolvieren.
5.3.3 Verlängerung der Ausbildungszeit
Bei der Verlängerung einer
Berufsausbildung ist die Erweiterung vor,
während oder nach der Ausbildung im Grundmodell zu unterscheiden.
So kann vor dem eigentlichen
Ausbildungsbeginn für lernschwache
Jugendliche eine berufliche Qualifizierungszeit vorgelagert werden.
Diese
sollte in der Regel maximal ein Jahr betragen und es sollten
Jugendliche eine
Maßnahme nicht mehrmals durchlaufen. Außerdem sollte
gewährleistet werden, daß
Jugendliche ohne Hauptschulabschluß im Anschluß an eine
Berufsvorbereitung
einen Hauptschulabschluß erwerben können. Weiterhin
müssen die Träger der
Einrichtungen die Aufgabe übernehmen, während der laufenden
Berufsvorbereitung,
die Jugendlichen in einem Ausbildungsplatz zu vermitteln. Denn in ihrem
Bewerbungsverhalten sind benachteiligte Jugendliche unterlegen und
bedürfen
besonderer Hilfestellung. Die Träger können hier positiv auf
das Verhalten der
Jugendlichen bei der Bewerbung einwirken, ebenso wie sie im Laufe
mehrer Jahre
intensive Kontakte zu Betrieben aufbauen und entsprechendes Vertrauen
erwerben
können, was die Vermittlungswahrscheinlichkeit der Benachteiligten
erhöht.
Beispiele hierfür sind das Jugendaufbauwerk und die Gesellschaft
für Beruf und
Bildung.
Eine Verlängerung während der
Ausbildungszeit kann bedeuten, daß die
Jugendlichen die erste Ausbildungsphase bis zur Zwischenprüfung
erweitern und
die Zwischenprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen. Die
zweite Ausbildungsphase
bis zur Zwischenprüfung sollten sie dann im normalen Zeitraum
absolvieren.
Eine weitere Implikation ist die
Ausdehnung am Ende der Ausbildung, wie
z.B. für eine intensive Prüfungsvorbereitung. Je nach
Leistungsstand der
Auszubildenden könnte eine Verlängerung um ein halbes oder
ein ganzes Jahr
ratsam und erfolgsversprechend sein.
5.3.5 Verkürzung der Ausbildungszeit
(Teilabschlüsse)
Bei einer Verkürzung der
Berufsausbildung werden bestimmte Lerninhalte
einer vollwertigen Ausbildung nicht vermittelt, so daß der
Abschluß unterhalb
des Facharbeiterniveaus liegen würde (Stufenausbildung). Dieses
Modell wird
insbesondere vom Deutschen Arbeitgeberverband unterstützt. Man
fordert eine
zweijährige Ausbildungszeit, die mehr Praxisorientiert sein soll,
so daß man
eine Teilqualifikation erwerben kann. Eine Erweiterung wäre durch
Fortbildung
möglich.
Die Gewerkschaften stehen diesem Modell
eher ablehnend gegenüber, da es
wahrscheinlich wäre, daß die benachteiligten Jugendlichen
keine weitere
Ausbildungsmöglichkeit erhalten bzw. suchen und daher auf Dauer
als angelernte
Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt bzw. in der Arbeitslosigkeit
verweilen und
nur Chancen auf kurzfristige oder saisonale Beschäftigungen
besitzen.
5.3.5 Ausbildung im Modulsystem
Bei der Ausbildung im Modulsystem soll
erreicht werden, daß sozial und
bildungsmäßig Benachteiligte entsprechend ihrem bereits
erreichten
Qualifikationsstand eine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen
können. Eine
Berufsausbildung im Modulsystem sollte in verschiedene in sich
geschlossene
Lerneinheiten aufgebaut sein, die jeweils für sich theoretische
und praktische
Teile integrieren. Da derartige Ausbildungsgänge vornehmlich in
außerbetrieblichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
angesiedelt wären, sollten
bei diesem Modell unbedingt betriebliche Praktika eingerichtet werden.
Dieses
Modell ist besonders in Schottland verbreitet, wo es mit Erfolg
praktiziert
wird.
5.3.6 Beseitigung schulischer Mängel
Von der Wirtschaft werden immer wieder
Qualifikationsmängel bei den
Bewerbern beklagt, was als Begründung dafür angegeben wird,
warum nicht alle
angebotenen Ausbildungsstellen besetzt werden können. Grund
hierfür sind auch
die steigenden Anforderungen der Betriebe.
So ist nach
dem IWD die Anzahl der Schüler mit
Schwächen in den Bereichen Rechnen und Deutsch deutlich gestiegen.
|
|
Rechnen |
Deutsch |
|
Hauptschule |
75% |
60% |
|
Realschule |
30% |
30% |
|
Gymnasium |
20% |
- |
Hierzu
kommen noch Probleme bei den Kompetenzen
(Schlüsselqualifikationen).
Hierzu kommen noch Probleme bei den
Kompetenzen
(Schlüsselqualifikationen).
Besonders schlecht sieht die Qualifikation
naturgemäß bei den
Jugendlichen ohne Hauptschulabschluß aus. So erhalten 85 % der
Jugendlichen mit
Hauptschulabschluß eine Lehrstelle, aber nur 25 % der
Jugendlichen ohne
Abschluß. Diese Zahlen sind besonders alamierent, wenn man
bedenkt, daß die
Beschäftigungen in der Wirtschaft, für die man keine
Ausbildung braucht, die am
schlechtesten bezahlten und unsichersten, wenn es um Absicherung vor
Arbeitslosigkeit geht, sind. Ebenso ist zu berücksichtigen,
daß die Beschäftigungen,
für die keine Ausbildung notwendig sind, bis 2010 auf nur noch 10
% aller
Beschäftigungen zurückgehen wird. So haben Jugendliche ohne
Schulabschluß fast
nur noch Chancen im Handwerk und in der Landwirtschaft eine
Ausbildungsstelle
zu finden.
Aus diesem Grund ist nach Auffassung aller
zentralen Verbände eine gute
schulische Qualifikation mit einem Schulabschluß von zentraler
Bedeutung.
Wichtig ist deshalb eine gute Berufsbildungsvorbereitung für
benachteiligte
Jugendliche, die auch eine Nachqualifikation beinhaltet. Besonderen
Wert muß
dabei auf einen direkten Arbeitsweltbezug, die Einbeziehung von
sozialpädagogischer Kompetenz und die Ausrichtung auf eine
Befähigung zur
Berufsausbildung gelegt werden.
5.3.7 Maßnahme gegen die
antizipierte Chancenlosigkeit
58 % der Jugendlichen ohne
Ausbildungsabschluß bewerben sich
überhaupt nicht, da sie sich keine
Erfolgschancen erhoffen. Diese Jugendlichen leiden unter negativen
Vorerfahrungen und benötigen deshalb eine besondere Betreuung.
Leider ist das
derzeitige System nur schlecht hierauf eingestellt, da diese
Jugendlichen auch
die Berufsberatung meiden. Aus diesem Grund erscheint mir das
dänische System
erfolgsversprechender zu sein.
Dort ist nicht der Berufsberater, der in
der Regel keine Beziehung zum
Jugendlichen aufgebaut hat, für die Betreuung des Jugendlichen
verantwortlich,
sondern der letzte Klassenlehrer und zwar solange bis ein neuer Lehrer,
z.B. in
der Berufsschule, dessen Stelle einnimmt. Hierdurch ist ein deutlich
engerer
Kontakt zwischen dem Jugendlichen und der beratenden Person
möglich, da der
letzte Klassenlehrer in fast allen Fällen seinen ehemaligen
Schüler besser
kennen wird, als ein Berufsberater, der den Jugendlichen allenfalls in
einigen
15 Minuten Gesprächen kennengelernt hat.
5.3.8 Bekämpfung der sozialen
Benachteiligung
Frauen besitzen im Schnitt höhere
Bildungsabschlüsse als Männer.
Trotzdem ist die Gruppe der Frauen in gewissen Berufen wie im Handwerk
oder in
der EDV-Branche deutlich unterrepräsentiert und hat insgesamt
gesehen schlechtere
Aufstiegsmöglichkeiten als männliche Personen. So werden
- 25 % der Ausbildungsberufe Männern
und Frauen,
- 25 % der Ausbildungsberufe nur Frauen und
- 50 % der Ausbildungsberufe nur
Männern angeboten.
Ebenso ist festzustellen, daß
Ausländer und Personen aus unteren
Schichten im Schnitt schlechtere Positionen erreichen, als
vergleichbare
Personen, die nicht zu den sozial benachteiligten Gruppen gehören.
Betrachtet man die wohl fundierte Theorie
der Berufswahl als
Entscheidungsprozeß von Super, so kann der Berufswahlunterricht
in der 9.
Klassenstufe kaum noch Einfluß auf die Berufswahl nehmen. Zu
diesen Zeitpunkt
haben sich bereits nach Super 1-3 Berufswünsche
herauskristallisiert. Diese
liegen häufig, nach der Allokationstheorie, innerhalb des
Spektrums der Berufe,
die man aus dem sozialen Umfeld kennt. So orientieren Mädchen sich
am ehesten
an den Berufen der Mutter oder von Bekannten und Verwandten.
Möchte man dies
ändern, muß der Berufswahlunterricht nach Super
spätestens in der 7. Klasse beginnen.
So könnte man, für die benannte Personengruppe das
Berufswahlspektrum durch
Praktika, Erkundungen, Vorträge, Job-Börsen usw. erweitern.
Eine weitere wichtige Idee, ist die
Einführung des Berufswahlunterrichts
in der Berufsschule. So könnte man diesen Personenkreis leichter
Umstiegs- und
Aufstiegschancen aufzeigen. Bedenkt man ferner, daß immer mehr
Personen nicht
im ganzes Leben in nur einem Beruf tätig sind, wie ich
ausgeführt habe, so wäre
diese Änderung auch ein wichtiger Schritt für alle
Auszubildenden.
Außerdem sind staatliche
Förderungsmaßnahmen zur Unterstützung von
Ausländern und Aussiedlern, ebenso wie von Kindern aus unteren
Schichten,
notwendig. Hierzu gehören z.B.
Sprachförderungsmaßnahmen und Projekte zur
sozialen Integration.
Nicht unerwähnt soll bleiben,
daß es natürlich zentral ist, Vorurteile
in der Gesellschaft gegenüber diesen Personengruppen zu
beseitigen. Nötig sind
hier Aufklärungskampagnen, ebenso wie eine andere Erziehung, auf
die die Schule
Einfluß nehmen kann.